Lärm durch Windenergie?

  • Die Drehung der Rotorblätter erzeugt unvermeidbar Schall.
  • Schall kann für Anwohner störend sein. Daher gibt es in Deutschland strenge gesetzliche Regelungen.
  • Rechtsgrundlage: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Die TA Lärm legt Immissionsrichtwerte für unterschiedliche Gebietstypen fest, wie z.  B. für Wohngebiete.
  • Bei neuen Windenergieanlagen sind individuelle Schallgutachten im Genehmigungsverfahren Pflicht
    • Diese Gutachten prüfen, ob Grenzwerte eingehalten werden
    • Bei Überschreitung ist der Bau nicht zulässig
  • Weitere Maßnahmen in Deutschland:
    • Größere Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten
    • Technische Optimierungen:
      • Verbesserte Rotorblattformen
      • Geräuscharmer Nachtbetrieb

Ziel: Ausgleich zwischen Windenergieausbau und Anwohnerschutz

Hier sehen Sie einen Plan, aus dem die Schallbelastung hervorgeht. Dafür wurde die Schallbelastung im Extremfall berechnet. Der hellblau markierte Bereich beschreibt die Schallbelastung > 45 dB(A). Dies ist der Grenzbereich für Dorfgebiete. Alle angrenzenden Dörfer liegen außerhalb dieses Bereiches.

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