Der dauerhafte Flächenbedarf moderner Anlagen umfasst die Sockelfläche und das Fundament (ca. 700 m² pro Anlage). Die Kranstellfläche beträgt etwa 2.000 m² und kann nach Kranabbau anderweitig genutzt werden (z. B. zur Holzlagerung).
Die Zufahrtsstraße ist ca. 5 Meter breit; meist können vorhandene Wege genutzt und bei Bedarf ausgebaut werden. Insgesamt können etwa 26.000 m² Fläche für Zufahrten angenommen werden.
Die Rotorüberstreichfläche beträgt ca. 20.600 m². Diese muss aber nicht freigehalten und kann neben der Anlage weiter landwirtschaftlich genutzt werden.
Zwischen den Anlagen sind Abstände einzuhalten, um eine gegenseitige Beeinflussung der Anlagen so gering wie möglich zu halten. Diese Flächen können jedoch weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Für die Flächennutzung sind stets Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich (z. B. in Form von Biotopen oder Aufforstungen).