Die Gemeinde Beetzendorf ist nicht direkt an der Planung beteiligt, dennoch sind die Anwohner etwa der Ortschaften Siebenlinden, Poppau oder Bandau durch die Nähe zum Windpark betroffen. Als Ausgleich sieht das Land Sachsen-Anhalt eine finanzielle Beteiligung am Stromerlös des Windparks vor, geregelt durch das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz. Die Beteiligung am Stromerlös des Windparks „Hohenhenningen“ für alle Gemeinden zusammen liegt nach aktueller Gesetzgebung und Planung bei ca. ½ Millionen Euro.
Entscheidend für den Anteil an der gesamten finanziellen Zuwendung ist die geographische Lage des Windparks. Zur Berechnung wird um den Windpark ein 2,5 Kilometer großer Umkreis gezogen (genau genommen um jedes einzelne Windrad). Der Anteil der so entstandenen Fläche, der auf dem Gemeindegebiet Beetzendorf liegt, beträgt 35 %. Dadurch erhält die Gemeinde Beetzendorf etwa ein Drittel der ½ Millionen Euro. Diese Mittel werden nicht verrechnet mit den Zuwendungen aus Land und Kreis und können für sogenannte freiwillige kommunale Aufgaben genutzt werden.