Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Windenergieanlagen verursachen grundflächenbezogene Eingriffe, die naturschutzrechtlich bewertet und gehandhabt werden müssen.

Gemäß §§ 13ff. Bundesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare Eingriffe durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.

Bei wpd wurden bereits viele solcher Maßnahmen umgesetzt, u. a.:

  • Anlage und Renaturierung von Gewässern (Teiche, Grünlandvernässung)
  • Produktionsintegrierte Maßnahmen (Blühflächen, Ackerrandstreifen, Mahdmanagement)
  • Bau von Tierquartieren (Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse)
  • Anlage von Pflanzungen (Obstwiesen, Hecken, Baumreihen)
  • Aufforstungen (Erstaufforstungen, Waldumbau)
  • Abbrucharbeiten (Abriss alter Gebäude, Entsiegelung von Flächen)

In Rheinland-Pfalz regelt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) 2018 den Vollzug der Eingriffsregelung. Ein wichtiger Erlass zum Natur- und Artenschutz bei Windenergiegenehmigungen ist online verfügbar.

Beispiele guter Kompensationsmaßnahmen mit Beteiligung von wpd finden Sie hier:

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