Windenergieanlagen verursachen grundflächenbezogene Eingriffe, die naturschutzrechtlich bewertet und gehandhabt werden müssen.
Gemäß §§ 13ff. Bundesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare Eingriffe durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Bei wpd wurden bereits viele solcher Maßnahmen umgesetzt, u. a.:
In Rheinland-Pfalz regelt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) 2018 den Vollzug der Eingriffsregelung. Ein wichtiger Erlass zum Natur- und Artenschutz bei Windenergiegenehmigungen ist online verfügbar.
Beispiele guter Kompensationsmaßnahmen mit Beteiligung von wpd finden Sie hier: