Brandschutzanforderungen
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Genehmigung von Windenergieanlagen mit Fokus auf Umwelt- und Brandschutz. Die Landesbauordnung bestimmt die konkreten Brandschutzvorgaben.
Im Genehmigungsverfahren ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen, das bauliche (z. B. Sicherheitsabstände, Rettungswege), anlagentechnische (z. B. Brandmeldeanlagen), organisatorische (z. B. Alarmierung von Feuerwehr) und abwehrende Maßnahmen (z. B. Löschwasserversorgung) umfasst. Vor Inbetriebnahme wird zudem ein Feuerwehrplan erstellt und die Feuerwehr eingewiesen.
Sicherheitstechnik und Überwachung
Moderne Windenergieanlagen verfügen über umfangreiche Sicherheitstechnik (Blitzschutz, Brandmeldeanlage). Über eine 24/7-Leitwarte werden alle Anlagen überwacht. Bei Brand löst die Brandmeldeanlage automatisch Alarm aus, schaltet die Anlage ab und informiert die Leitwarte.
Brandbekämpfung
Brände im Maschinenhaus können wegen der baulichen Gegebenheiten bzw. der Höhe der Anlagen von der Feuerwehr nicht direkt gelöscht werden. Stattdessen wird ein kontrolliertes Abbrennen und Löschen herabfallender Teile verfolgt, um den Schutz der umliegenden Land- und Forstflächen sicherzustellen.
Zum Nachlesen:
BWE Landesverband Nordrhein-Westfalen (2015): Windenergie im Fokus. Mythen und Wahrheiten, online unter: 140217_bwe_nrw_argument_web.pdf (lee-nrw.de), abgerufen am 20.08.2021
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (2018): Faktenpapier Sicherheit von Windenergieanlagen, Bürgerforum Energieland Hessen, online unter: Faktenpapier_Sicherheit_Windenergieanlagen_2018.pdf (hessen.de), abgerufen am 20.08.2021
Lettmann, A., Sesselmann, J., Kawohl, A. (2018). Brandschutztechnische Risikobewertung von Onshore-Windenergieanlagen. Stahlbau, 87 (1), S. 12f.