Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Berücksichtigung der Biodiversität im Allgemeinen

 

Planung und Abstimmung

Jeder Planung geht ein Abstimmungstermin (Scoping) mit allen Trägern öffentlicher Belange (TöB) voraus. Dabei wird der Untersuchungsumfang festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Arten berücksichtigt und welche Gutachten erstellt werden müssen. Grundlage sind meist landesspezifische Regelwerke, z. B. der Leitfaden Naturschutzfachlicher Rahmen Rheinland-Pfalz (2012) für Artenschutz und NATURA 2000-Gebiete. Die oberen und unteren Naturschutzbehörden sind stets in Planung und Genehmigung eingebunden, um eine adäquate Behandlung naturschutzfachlicher Belange sicherzustellen.

Standortauswahl

Im Vorfeld wurden auf Regionalplanungsebene Windvorranggebiete ausgewiesen, wo geringe Artenschutzkonflikte erwartet werden. Innerhalb dieser Gebiete wählt der Vorhabenträger die Standorte der WEA nach dem Grundsatz der Konfliktvermeidung und -minimierung aus, z. B. auf geschädigten Waldflächen (Windwurf, Borkenkäfer) oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen. Dies ist der erste wichtige Schritt für Artenschutz und Biotopschutz.

Untersuchungsrahmen

Der vorgegebene Rahmen schreibt die Erfassung relevanter Brutvogelarten und weiterer Arten vor. Dabei werden zwei Bereiche unterschieden: der Mindestabstand (Radius um Windpark und Nistplätze) und der größere Prüfbereich, in dem untersucht wird, ob Schutzmaßnahmen im Betrieb nötig sind. Der Prüfbereich erfordert umfangreiche Kartierungen und Verhaltensbeobachtungen (z. B. Flugbewegungen).